Wer hat Anspruch auf eine Abfindung und wie hoch kann die Abfindung ausfallen?
Das Thema Abfindung ist sehr komplex und bringt Überlegungen zur Höhe, zu Steuern und anderen Aspekten mit sich. Es bietet sich an, zunächst zu klären, ob überhaupt eine Abfindung ausgezahlt wird und wie hoch diese ausfallen wird.
Somit ist wichtig zu wissen: Ein genereller Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht, wenn Sie eine Kündigung erhalten. Ein Anspruch auf eine Abfindung entsteht nämlich erst, wenn verschiedene Aspekte gegeben sind und beispielsweise Ihr Kündigungsschreiben ein Angebot zu einer Abfindung enthält. Dieser Anspruch ergibt sich nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist, nachdem die Kündigung erhalten wurde.
In den meisten Fällen zahlt Ihr ehemaliger Arbeitgeber die Abfindung jedoch nicht aus freien Stücken. So ist die Auszahlung einer Abfindung zumeist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den beiden Parteien, speziell wenn Sie sich als Arbeitnehmer zu einer Kündigungsschutzklage entscheiden. Durch den Vergleich auf eine Abfindung wendet der Arbeitnehmer in den meisten Fällen lange und kostenintensive Verhandlungen vor Gericht ab.
In eine ähnliche Kerbe schlägt die Möglichkeit, bereits vor der Kündigung gemeinsame Verhandlungen mit dem Arbeitgeber aufzunehmen und einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Hierbei stimmt der Arbeitnehmer zu, das Unternehmen mit dem Erhalt einer Abfindung freiwillig zu verlassen.
Eine andere Möglichkeit, wie Sie einen Anspruch auf eine Abfindung erhalten, ist die vertragliche Festlegung einer ebensolchen Abfindung. Dabei ist es egal, ob der Anspruch auf die Abfindung im Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder auch in der Betriebsvereinbarung festgeschrieben steht. In einigen Fällen ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus einem Sozialplan. Dieser Sozialplan spielt vor allem bei Betriebsveränderungen eine Rolle und sieht oftmals die Auszahlung einer Abfindung vor.
1. Abfindung versteuern: Wird die Abfindung voll versteuert?
Wenn Sie aufgrund der zuvor beschriebenen Gegebenheiten Anspruch auf eine Abfindung haben, dann müssen Sie ebendiese Abfindung versteuern. Seit 2006 ist das vollumfängliche Versteuern von Abfindungen Pflicht. Bis 2003 war es nicht nötig, Abfindungen versteuern zu müssen und auch bis Ende 2005 gab es verschiedene Übergangsregelungen bei der Versteuerung Abfindung.
Da Sie Ihre Abfindung versteuern müssen, ist es von Vorteil, wenn Sie wissen, welche Steuern Sie von Ihrer Abfindung abziehen müssen. So müssen sie beim Abfindung Steuer berechnen drei Steuern bedenken, die von der Abfindung abgezogen werden.
1.1. Lohnsteuer
Wenn Sie Ihre Abfindung versteuern, müssen Sie die Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlen. Der Lohnsteuersatz ist auch bei Erhalt einer Abfindung progressiv, das bedeutet: Je höher Ihr insgesamtes Einkommen ist, desto höher fällt Ihre Steuerlast aus.
So liegt die zu zahlende Lohnsteuer zwischen 14-45%. Welchen Steuersatz Sie zahlen müssen, hängt von Ihrem Einkommen ab. Liegt dieses durch die Abfindung, welche Sie erhalten, deutlich höher als normalerweise, rutschen Sie in eine höhere Lohnsteuerkategorie.
Beim Abfindung Steuer berechnen wird Ihnen auffallen, dass Sie aufgrund des Versteuern von Abfindungen deutlich mehr Steuern zahlen müssen als Sie gewohnt sind.
1.2. Kirchensteuer
Wenn Sie eine Abfindung versteuern müssen und gleichzeitig Mitglied in einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft sind, dann fällt auch die Kirchensteuer an. Diese liegt – je nach Bundesland – bei 8 oder 9%. Sollten Sie kein Mitglied der Kirche sein, entfällt die Kirchensteuer für Sie komplett.
Doch auch für Kirchenmitglieder gibt es die Möglichkeit der Steuererleichterung, denn: Bei außerordentlichen Einkünften wie einer Abfindung gewähren viele Bistümer oder Landeskirchen eine Art „Steuerrabatt“. Darauf haben Sie jedoch keinen Anspruch, ob der Steuerrabatt gewährt wird oder nicht, wird von Fall zu Fall entschieden.
Dennoch sollten Sie es versuchen: Beantragen Sie nach Ablauf des Kirchenjahres den Teilerlass bei Ihrem Bistum bzw. Ihrer Landeskirche. Anschließend wird entschieden, ob Ihnen der Erlass gewährt wird. Ist dies der Fall, bekommen Sie zumeist 50% der geleisteten Kirchensteuer erlassen.
1.3. Solidaritätszuschlag
Auch der Solidaritätszuschlag ist Teil der Versteuerung Abfindung. Der Solidaritätszuschlag beträgt nochmal 5,5% und ist zu entrichten, wenn Sie aufgrund der Höhe Ihres Einkommens dazu verpflichtet sind.
Die Steuertabelle gibt hier Auskunft: Wenn Sie die Steuer auf Abfindung berechnen, bietet es sich an, einen Blick in die Steuertabelle zu werfen und zu schauen, ob der Solidaritätszuschlag in Ihrem Fall gezahlt werden muss.
1.4. Keine Sozialversicherungspflicht
Bei der Besteuerung des Lohns ganz normal, beim Abfindung Versteuern jedoch nicht zu zahlen: Sozialversicherungsbeiträge. Die Sozialversicherungspflicht ergibt sich aus dem Erhalt der Arbeitsentgelte durch die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber. Die Abfindung wird jedoch als Ausgleich des vermutlichen Verdienstausfalls nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt. Per Definition gilt die Abfindung damit nicht als Arbeitsentgelt und ist nicht sozialversicherungspflichtig.
Es entfallen beim Abfindung Versteuern die Beiträge für:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
Eine Ausnahme: Wenn Sie freiwillig versichert sind, müssen Sie die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung nach Erhalt der Abfindung nachzahlen.
2. Abfindung Steuer berechnen – So geht's!
Wenn Sie Ihre Abfindung Steuer berechnen möchten, dann gilt es, einige Aspekte zu beachten. Für die Berechnung der Steuer bei Abfindung sollten Sie zunächst Ihr Einkommen des Abfindungsjahres, sowie die Höhe der Abfindung kennen. Rechnen Sie die Einkünfte aus Ihrem Lohn und die außerordentlichen Einkünfte aus der Abfindung zusammen.
Werfen Sie anschließend einen Blick in die Lohnsteuertabelle. Suchen Sie hier Ihr zu versteuerndes Einkommen: Sie können der Tabelle direkt entnehmen, wie hoch die Steuern ausfallen und müssen nicht selbst die Abfindung Steuer berechnen.
Um Ihnen die Berechnung der Steuer bei Abfindung zu erleichtern, hier nochmal ein Überblick über die einzelnen Schritte, damit Sie Ihre Abfindung Steuer berechnen können (Lohnsteuertabelle Stand 2023).
2.1. Abfindung Steuer berechnen – Ein Beispiel
Der ledige Dieter M. (Steuerklasse 1) erhält im Jahr der Abfindung ein zu versteuerndes Einkommen von 65.000€. Dieter M. zahlt 9% Kirchensteuer. Mit seinem langjährigen Arbeitgeber hat er eine Abfindung von 42.000€ ausgehandelt. Dieter M. addiert auf sein zu versteuerndes Einkommen die Abfindung, er muss 107.000€ Einkommen im Jahr der Abfindung versteuern.
Mit der Abfindung muss Dieter M. somit 34.967€ Einkommensteuer und 3.147,03€ Kirchensteuer entrichten. Bei der Höhe seines Einkommens fällt zudem der Solidaritätszuschlag mit 1.923,18€ zusätzlich an. Insgesamt zahlt Dieter M. ohne Anwendung der Fünftelregelung über 40.000€ Steuern in dem Jahr, in dem er seine Abfindung erhält.
3. Abfindung Fünftelregelung: Das gilt es zu wissen
Die Abfindung Fünftelregelung kann dabei helfen, dass Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr des Erhalts der Abfindung senken können. Dies ist wichtig, da Sie in der Regel aufgrund des progressiven Steuersatzes mit der Abfindung in eine deutlich höhere Steuerklasse fallen.
Der Steuersatz kann mit der Versteuerung Abfindung sogar so hoch liegen, dass kaum etwas von Ihrer Abfindung übrigbleibt. Um einer hohen steuerlichen Belastung entgegenzuwirken, gibt es die Möglichkeit der sogenannten Fünftelregelung. Die Fünftelregelung kann immer dann genutzt werden, wenn eine Zusammenballung von Einkünften eintritt: Wenn Sie also neben Ihren Einkünften aus Ihrem Lohn zusätzlich eine Abfindung erhalten und diese Abfindung versteuern müssen.
Bei der Abfindung mit Fünftelregelung wird der steuerliche Effekt, den die Abfindung mit sich bringt – nämlich die Erhöhung der Einkünfte – auf fünf Jahre aufgeteilt. Hierzu wird beim Abfindung versteuern zunächst das Einkommen ohne Abfindung berechnet, danach folgt die Berechnung der Steuer bei Abfindung mit einem Fünftel der Abfindung.
Wie geht es weiter mit der Abfindung Fünftelregelung? Entscheidend ist anschließend die Differenz zwischen diesen beiden Steuerberechnungen. Denn die Differenz wird gleichgesetzt mit dem steuerlichen Effekt für ein Fünftel der Abschreibung. Für die gesamte Abfindung wird anschließend der Differenzbetrag mit 5 multipliziert. So sorgt die Abfindung Fünftelregelung dafür, dass sich eine geringere Steuerprogression ergibt, die in einer geringeren steuerlichen Belastung resultiert im Vergleich dazu, wenn die Versteuerung Abfindung mit dem kompletten Abfindungsbetrag gemacht worden wäre.
Die nachfolgende Rechnung veranschaulicht die Abfindung Fünftelregelung nochmals:
5 x Tarifliche Einkommenssteuer nach Einkommen (zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung + Abfindung ÷ 5) - Tarifliche Einkommenssteuer nach Einkommen (zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung)
4. Weitere Besonderheiten bei der Abfindung mit Fünftelregelung
Wenn Sie eine Abfindung mit Fünftelregelung erhalten, gibt es beim Abfindung Versteuern weitere Besonderheiten, die Sie bedenken müssen:
- Wie bereits gehört, ist die Besteuerung stark von den Einkünften des Jahres abhängig. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie einen Vorteil daraus ziehen, wenn Sie die Abfindung in einem Jahr erhalten, indem Sie nicht gearbeitet haben. Denn Einkommen und Abfindung addieren sich bei der Steuerberechnung nicht, die Steuer wird lediglich auf die Abfindung fällig – und damit wird die Steuerlast deutlich niedriger ausfallen, als wenn Sie in diesem Jahr gearbeitet hätten.
- Wenn Sie Arbeitslosen-, Eltern-, Übergangs- oder auch Krankengeld beziehen, unterliegen diese auch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die Lohnersatzleistungen an sich zwar steuerfrei sind, Ihre Steuerlast indirekt jedoch erhöhen, da Sie bei der Berechnung der Lohnsteuer zum Einkommen hinzugerechnet werden. Das bedeutet, dass sich der Steuersatz beim Abfindung Versteuern dennoch erhöht.
- In der Regel ist es immer besser, wenn Sie bei Abfindung Fünftelregelung anwenden. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn Sie sich bereits im Spitzen- bzw. Höchststeuersatz bewegen, dann nützt Ihnen unter Umständen die Fünftelregelung nichts. Denn wenn der Höchststeuersatz allein durch Ihr Einkommen erreicht wurde, dann ändert auch das Versteuern von Abfindungen nichts an Ihren Steuerzahlungen.
5. Wird bei einer Abfindung die Fünftelregelung automatisch angewandt?
Ja, die Abfindung Fünftelregelung wird beim Abfindung Versteuern automatisch angewandt, sobald Sie einen steuerlichen Vorteil aus der Anwendung der Regelung davontragen. In diesem Fall sind Arbeitgeber sogar gesetzlich dazu verpflichtet, die Fünftelregelung anzuwenden.
Sie müssen die Abfindung mit Fünftelregelung somit nirgends selbst beantragen. Ob die Fünftelregelung bei Ihnen Verwendung gefunden hat, sehen Sie auf der Gehaltsabrechnung, die Sie mit der Abfindung erhalten. Sollte die Fünftelregelung von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber fälschlicherweise nicht automatisch angewandt worden sein, müssen Sie sich keine Sorgen machen: Indem Sie eine Steuererklärung mit Abfindung abgeben, können Sie die Fünftelregelung nachträglich beantragen und damit Ihre Steuerdifferenz zurückerhalten. Dies ist für Sie persönlich jedoch mit einem höheren Aufwand und einer längeren Dauer verbunden als der einfachere Weg über den Arbeitgeber.
6. Beispielrechnung der Fünftelregelung
Bleiben wir bei Dieter M. und unserem Beispiel von weiter oben. Der ledige Dieter M. hat somit ein Jahreseinkommen von 65.000€. Seine Abfindung beträgt 42.000€. Diese 42.000€ müssen analog der Fünftelregelung durch 5 geteilt werden. Es ergibt sich ein zusätzliches zu versteuerndes Einkommen von 8.400€. Somit muss Dieter M. bei Nutzung der Fünftelregelung ein Einkommen von 73.400€ versteuern.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 73.400€ fallen letztlich 20.855€ Einkommensteuer und 1.876,95€ Kirchensteuer an. Auch der Solidaritätszuschlag muss bei der Höhe des Einkommens gezahlt werden, fällt mit 394,13€ jedoch deutlich geringer aus. So ergibt sich für Dieter M. mit der Fünftelregelung eine Steuerlast von rund 23.126€ – fast die Hälfte der Steuer, welche er ohne Nutzung der Fünftelregelung zahlen müsste.
7. Abfindung Steuererklärung: So wird die Abfindung eingetragen
Wie sieht es mit der Abfindung Steuererklärung aus? An sich müssen nicht Sie die Abfindung abführen, sondern Ihr Arbeitnehmer kümmert sich darum, dass die Steuern der Abfindung – ob mit oder auch ohne Fünftelregelung – abgeführt werden.
Wenn Sie nach Erhalt der Abfindung eine Abfindung Steuererklärung vornehmen, so müssen Sie lediglich einen Blick auf Ihren Lohnsteuerbescheid werfen. Hier wird die Abfindung aufgeführt – das erleichtert die Steuererklärung mit Abfindung ungemein, denn Sie müssen die Höhe der Abfindung nur noch in die Anlage N Ihrer Steuererklärung übertragen.
Achten Sie bei der Abfindung Steuererklärung auch darauf, die Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) richtig einzutragen.
Wenn Sie die Abfindung bei Steuererklärung eingetragen haben, müssen Sie keine weiteren Unterlagen mitschicken. Es kann jedoch sein, dass das Finanzamt Sie kontaktiert und beispielsweise nach Ihrem Aufhebungsvertrag oder Ihrer Abfindungsvereinbarung fragt, wenn es um die Abfindung bei Steuererklärung geht. Mit diesen Nachweisen kann das Finanzamt in der Steuererklärung mit Abfindung auch prüfen, ob Ihr Arbeitgeber die Fünftelregelung richtig angewandt hat.
Falls die Abfindung Fünftelregelung nicht angewandt wurde, können Sie diese nun bei der Abfindung Steuererklärung noch nachträglich nutzen.
8. Versteuern von Abfindungen: Vorsicht bei Ratenzahlungen
Wenn Sie sich fragen: „Abfindung wann versteuern?“ gilt es auch zu beachten, dass auch der Zeitpunkt der Auszahlung von Bedeutung ist. Denn wichtig bei der Abfindung Fünftelregelung und beim Abfindung Versteuern ist außerdem, dass die Auszahlung der Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres stattfinden sollte.
Einige Arbeitgeber bieten eine gesplittete Auszahlung an, hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, denn dann ist die Fünftelregelung nicht mehr anwendbar. Das bedeutet: Um die Abfindung Fünftelregelung anwenden zu können, muss die Abfindung in einem Kalenderjahr gezahlt werden. Nur so kann der steuerliche Vorteil der Fünftelregelung exakt berechnet und genutzt werden.
Dabei kann die Abfindung durchaus auf mehrere Teilzahlungen aufgeteilt werden, diese müssen jedoch innerhalb eines Jahres gezahlt werden. Die Finanzämter sind in den meisten Fällen kulant, wenn eine geringe Teilzahlung von höchstens 5% des Abfindungsbetrags in ein anderes Jahr geschoben wird. Damit ist die Fünftelregelung meist dennoch anwendbar.
9. Abfindung als Ersatz für zukünftige Einkommen
Wenn Sie eine Abfindung erhalten, dürfen Sie nicht vergessen, dass es sich bei der Auszahlung der Abfindung nicht um eine geldliche Wertschätzung Ihrer bereits erbrachten Arbeit handelt. Das Gegenteil ist der Fall: Sie erhalten die Abfindung, weil der Arbeitgeber davon ausgeht, dass Ihnen in Zukunft aufgrund des Jobverlustes Einkommen fehlen wird.
Das bedeutet, dass es sich bei einer Abfindung um eine Entschädigung für den verlorenen Arbeitsplatz handelt und nicht um eine Art Sonderzahlung oder Dankeschön für Ihre geleistete Arbeit. Oft ist die Abfindung auch notwendig, um einige Wochen oder Monate, die man auf Jobsuche ist, finanziell zu überbrücken.
Sollten Sie wünschenswerterweise sehr schnell eine neue Anstellung finden, können Sie die Abfindung nutzen, um für das Alter vorzusorgen oder die Generierung eines passiven Einkommens aufzubauen. Vor allem Photovoltaikanlagen bieten sich hierfür an, denn mit dem Erwerb eines PV Investment können Sie nicht nur Steuern auf Ihre Abfindung sparen, sondern jahrzehntelang passives Einkommen durch die Stromverkäufe erwirtschaften – Ihre Abfindung ist damit bestens angelegt.
10. Die Steuerzahlung ist dennoch hoch, wenn Sie Ihre Abfindung versteuern: Senken Sie Ihre Steuern mit einer Solaranlage
Wenn Sie eine Abfindung versteuern müssen, wird Ihnen direkt auffallen, dass die Steuerzahlungen sehr hoch sind: Durch den hohen Steuersatz bleibt Ihnen eventuell nicht viel von Ihrer Abfindung übrig. Doch das muss nicht sein!
Sie können Ihre Abfindung nutzen, um damit ein Solar Investment auf einer gepachteten Fläche zu kaufen. Denn ein solches Investment in eine Solaranlage erlaubt es Ihnen, durch das Nutzen des Investitionsabzugsbetrags, der Sonderabschreibung und der linearen Abschreibung (Afa) einen Großteil an Steuern zu sparen.
So ist es möglich, dass Sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen, der bis zu 50% und damit bis zu 200.000€ der Anschaffungskosten der PV-Anlage steuerlich absetzbar macht. Mit der Sonderabschreibung und der linearen Abschreibung ist es Ihnen letztlich möglich, bis zu 62% der Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr der Photovoltaikanlage von der Steuer abzusetzen.
Anbieter für solche Photovoltaik Investments und Experten für die Fragen rund um die steuerlichen Aspekte von PV-Anlagen sind Milk the Sun und Solar Direktinvest. Bei diesen beiden erfahrenen Investmentspezialisten finden Sie ein Photovoltaik Investment, welches Ihren Vorstellungen entspricht und Ihnen dabei hilft, bei Ihrer Abfindung Steuern zu sparen.
Haftungsausschluss: solaranlagen-portal.de nimmt auf dieser Unterseite keine Steuerberatung vor. Ob die hier genannten steuerlichen Ersparnisse auf Ihren individuellen Fall angewandt werden können, kann Ihnen ein professioneller Steuerberater genauer erläutern.