Normalerweise benötigen Photovoltaikanlagen keine Baugenehmigung. Doch unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Genehmigung gefordert.
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt vor allem davon ab, wo und wie Ihre Photovoltaikanlage errichtet werden soll. Laut Baugesetzbuch (BauGB) ist der Bau der üblichen kleineren Photovoltaik-Aufdachanlagen von Privatleuten grundsätzlich genehmigungsfrei. Das gilt vor allem bei PV-Anlagen, wo die Photovoltaikmodule parallel zum Dach oder der Fassade angebracht werden. Allerdings gibt es Einschränkungen, die je nach Landesbauordnung unterschiedlich ausfallen und die gerade bei Solaranlagen greifen, bei denen die Kollektoren auf Ständern montiert werden.
Wird eine Baugenehmigung für Ihre geplante Photovoltaikanlage verlangt, müssen Sie dafür mit Kosten von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Außerdem müssen bei der Planung einer solchen Photovoltaikanlage der Denkmalschutz sowie örtliche Bebauungspläne beachtet werden. So kann eine Gemeinde den Bau einer PV-Anlage verwehren, wenn diese etwa den Charakter zum Beispiel des Dorfkerns verändert – auch wenn weder Dorfkern noch Ihr Gebäude unter Denkmalschutz stehen. Erste Auskünfte können routinierte Installateure geben, weitere Informationen liefern die örtlichen Bauämter und -verwaltungen.
Sollen die Photovoltaikmodule auf einem Gebäude beispielsweise in einem historischen Ensemble installiert werden, dann können Sie schon nach einem Blick auf die umliegenden Dächer auf den Erfolg Ihres Vorhabens schließen. Aber Denkmalschutz schließt Photovoltaikmodule nicht aus: Unter anderem für diese Dächer eignen sich in die Dachhaut integrierte Solarmodule. Außerdem genehmigen die Behörden die Solaranlagen mitunter auf den Dachseiten, die dem Publikumsverkehr abgewandt sind.
1.1. Bauanzeige: eine Hilfe in kritischen Fällen
Unsicherheiten können bestehen wenn:
die Photovoltaik-Anlage größer ausfallen und sich etwa über ein Dach eines Mehrfamilienhauses erstrecken soll
eine Fassadenanlage geplant ist, die aus der Gebäudehülle herausragt;
ein öffentliches Gebäude mit Photovoltaikmodulen versehen werden soll
oder Gebäude unter Denkmalschutz steht.
In solchen Fällen können Sie eine Bauanzeige stellen. Das nimmt man nämlich die Behörden in die Pflicht. Diese müssen nun feststellen, ob die Photovoltaikanlage tatsächlich genehmigungspflichtig ist.
Selbstverständlich müssen bei der Installation alle anderen bestehenden Pflichten beachtet werden – Brandschutz, Statik; Standortsicherheit, Verkehrssicherheit, Grundstücksabstände.
1.2. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind immer genehmigungspflichtig
Große Photovoltaikanlagen wie Freiflächenanlagen und Solarparks sind immer genehmigungspflichtig. Auch wenn jedes Bundesland das Baurecht selbst regeln darf, ist uns keine Ausnahme in Deutschland bekannt.
2. Vorschriften zu Photovoltaik-Baugenehmigungen in den Bundesländern
Wir empfehlen einen kurzen Blick auf die Webseite Ihres zuständigen Bauamts oder auch einen Anruf. So sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite, denn man wird Ihnen zuverlässige Auskunft über die Bauverordnung Ihres Bundeslands geben. Denn einige kleine Unterschiede gibt es schon.
Laut aktuellen Informationen gelten derzeit folgende Regelungen in den Bundesländern bezüglich einer Baugenehmigung von Photovoltaikanlagen:
genehmigungsfrei: Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen ausgenommen bei Hochhäusern sowie die da- mit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes
genehmigungspflichtig: Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie Flachdachanlagen mit einer Höhe über 60cm und einer Gesamtfläche über 10qm
genehmigungsfrei: PV-Anlagen auf Dachflächen, an Gebäudewänden und auf Flachdächern
genehmigungspflichtig: gebäudeunabhängige Anlagen (bspw. Freiflächenanlagen) mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge
Hamburg
Hamburgische Bauordnung, HBauO (§ 60 Abs. 1 u. 2)
genehmigungsfrei: Solaranlage in und an Dach- und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängige Anlagen mit einer Höhe von mehr als 3m und einer Gesamtlänge von mehr als 9m
genehmigungspflichtig: alle nicht unter genehmigungsfrei aufgeführten Solaranlagen
genehmigungsfrei: Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen in der Dachfläche, in der Fassade oder auf Flachdächern, im übrigen bis zu einer Fläche von 10 m2
genehmigungspflichtig: Dach-, Flachdach- und Fassadenanlagen ab 10qm sowie Freiflächenanlagen
genehmigungsfrei: Ohne Baugenehmigung dürfen Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden installiert werden (UPDATE: seit der Anpassung der NRW-Landesbauordnung bedarf es auch dann keiner Baugenehmigung, wenn durch die Installation einer Photovoltaikanlage, die Nutzungsart des Gebäudes geändert wird)
genehmigungsfrei: Solaranlagen auf oder an Gebäuden; ausgenommen sind Solaranlagen auf oder an Kulturdenkmälern sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern